[...] hat die Unfallgegnerin den Verstoß eingestanden und das Verwarnungsgeld akzeptiert [...]
Trotzdem weigert sich die Versicherung den gesamten Schaden, ich spreche von einem noch offenen Restbetrag von 250 Euro, zu übernehmen.
In der Zwischenzeit gibt es sogar ein Urteil vom Landgericht Wiesbaden:....Wird die Tür so weit geöffnet, dass ein auf der Straße fahrender Wagen trotz Vollbremsung nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommt und hineinkracht, haftet der Aussteigende für den gesamten Unfallschaden....
Nach Ansicht der Richter spricht bei einem solchen Unfall alles dafür, dass ausschließlich der Aussteigende falsch gehandelt hat.
Und der Hohn, auch vom Auslagenersatz soll ich 1/3 abgezogen bekommen. Klar, ein Brief kostet ja ein Drittel weniger, weil die Versicherung mir eine Mithaftung unterstellt.
Ich kann's nur noch mal sagen: ICH VERSTEHE ES NICHT!





















Liebe Grüße, Ruth