Quelle: Schweizerisches Bundesamt für Gesundheit Bern
?Cat?, ein Strickgarn von Lana Grossa, verursachte in der Altjahrwoche 2004 einen tragischen Unfall. Ein Kind erlitt schwere Verbrennungen, als sein Pullover in Brand geriet. Das Bundesamt für Gesundheit BAG empfiehlt dringend, auf das Tragen von Textilien, die mit diesem Garn hergestellt wurden, zu verzichten. Die kantonalen Laboratorien wurden über Importe des entsprechenden Strickgarnes informiert und eine vorsorgliche Beschlagnahmung der noch vorhandenen Warenvorräte wurde in die Wege geleitet. Die Herstellerfirma Lana Grossa wird ihrerseits den Rückruf der betroffenen Produkte aus den Verkaufsstellen organisieren.
BAG erhielt Kenntnis über einen tragischen Unfall, bei welchem ein Kind in der Altjahrwoche 2004 durch einen in Brand geratenen Pullover schwere Verbrennungen zweiten und dritten Grades erlitten hat. Der Pullover wurde von einer Privatperson selbst gestrickt. Das vom BAG über den Vorfall informierte Kantonale Laboratorium beschlagnahmte den noch vorhandenen Warenvorrat des Strickgarnes im betreffenden Verkaufsgeschäft.
Untersuchungen in einem anderen, auf die Brennbarkeitsprüfung spezialisierten kantonalen Laboratorium bestätigten, dass das Strickgarn nicht den Anforderungen der Verordnung über die Brennbarkeit textiler Materialien (BrbV; SR 817.043.1) entspricht. Insbesondere bildet sich beim Entzünden des flauschigen Garns der so genannte "Flash Effekt", das heisst ein extrem schnelles oberflächliches Abbrennen ohne Verbrennen der Grundstruktur. Das BAG hat alle kantonalen Laboratorien über Importe des Strickgarnes informiert und eine Beschlagnahmung der noch vorhandenen Warenvorräte verlangt.
Das Strickgarn der Marke Lana Grossa trägt die Bezeichnung "Cat". Lieferant ist die Firma Lana Grossa, D- 85058 Gaimersheim. Das Garn setzt sich aus 50 % Microviscose, 35 % Merino und 15 % Baby-Alpaka zusammen und wird in 16 verschiedenen Farben angeboten (siehe www.lanagrossa.de ).
Das BAG empfiehlt der Öffentlichkeit, auf das Tragen von Textilien, die aus diesem Garn hergestellt wurden, zu verzichten, oder zumindest äusserste Vorsicht insbesondere beim gleichzeitigen Umgang mit offenen Flammen walten zu lassen. Reste dieses Strickgarnes, die noch in Privathaushalten vorhanden sind, sollten aus Sicherheitsgründen nicht weiter verwendet werden.
Das BAG kann keine generelle Aussage über die Gefährlichkeit anderer Strickgarne machen. Es obliegt der Sorgfaltspflicht der Hersteller, Importeure und Verkäufer, dass nur Garne verkauft werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Für ergänzende Auskünfte
Michel Donat, Leiter Sektion Gebrauchsgegenstände, Kosmetika und Tabak, Tel 031 322 95 05
Lana Grossa hat auf seiner Homepage bisher noch keine Stellungnahme dazu veröffentlicht. In der deutschen Presse ist bisher noch keine Meldung dazu zu finden.










